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18.08.21

Corona-Regelungen für organisierten Sport praktisch aufgehoben

Corona-Regelungen für organisierten Sport praktisch aufgehoben

Wir plädieren trotzdem für umsichtiges Agieren und Einbringen guter Erfahrungen!

https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/sport

 

§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern Für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich 3G-Zugangsbeschränkungen. Die Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt. Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/ LSB